
Ob eine in Vietnam durchgeführte ärztliche Behandlung von einer deutschen Krankenkasse erstattet wird, hängt von der Art der Krankenversicherung ab.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): In der Regel werden Kosten für Behandlungen im Ausland nicht übernommen, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall oder die Behandlung wurde vorab von der Krankenkasse genehmigt. Für elektive (geplante) Behandlungen im außereuropäischen Ausland ist eine Kostenerstattung normalerweise nicht vorgesehen.
- Private Krankenversicherung (PKV): Die Erstattung hängt von den spezifischen Vertragsbedingungen ab. Viele Tarife beinhalten Leistungen für Behandlungen im Ausland, oft aber mit Einschränkungen oder bestimmten Höchstgrenzen.
Wenn Sie beabsichtigen, eine Behandlung in Vietnam durchführen zu lassen, sollten Sie in jedem Fall vorab mit Ihrer Krankenkasse sprechen, um die genauen Bedingungen und möglichen Erstattungen zu klären.”
